Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von FUSA Fugensanierung, Christoph Sonntag, Meeraner Straße 102, 08371 Glauchau, E-Mail: kontakt@fusatech.de (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „AN") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „AG")

Stand: 15.10.2025

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbstständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Sanierungs- und Abdichtungsarbeiten an Bauwerken und Außenanlagen.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils geltenden Stand der Technik.

2.4 Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist der Auftragnehmer etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird; dies auch unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber und die anschließende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

3.3 Erfolgt keine ausdrückliche Auftragsbestätigung, so gilt der Vertrag als geschlossen, sobald der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt.

3.4 Wird der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Auftraggeber vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. per E-Mail, Brief oder Telefon) geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Auftraggeber wird hierüber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informiert (siehe Ziffer 9).

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Außerdem sind der ungehinderte Zugang zur Baustelle und (soweit erforderlich) Strom- und Wasseranschluss zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.

5. Vergütung

5.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, wird die ortsübliche Vergütung berechnet.

5.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

5.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

6. Gewährleistung

6.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Mängelansprüche und deren Verjährung.

6.2 Elastische Fugenabdichtungen (z. B. aus Silikon, Acryl, Polymer oder PU) sind Wartungsfugen. Sie unterliegen starken chemischen und physikalischen Einflüssen und müssen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Ein Verschleiß der Fuge, der auf übliche Bauteilbewegungen, Reinigungsmittel, mechanische Beanspruchung oder unterlassene Wartung zurückzuführen ist, stellt keinen Mangel der Werkleistung dar.

6.3 Geringfügige Farbabweichungen bei Silikon- und Acrylfugen stellen keinen Mangel dar.

7. Haftung / Freistellung

7.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

7.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

8.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Widerrufsrecht

Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, steht ihm unter den Voraussetzungen der Ziffer 3.4 ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und ist zudem in unserer Widerrufsbelehrung abrufbar.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und der Kunde vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bewusst ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Kunde sein Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Papier oder E-Mail) übermitteln.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

11.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

11.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

11.5 Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach Veröffentlichung der geänderten Fassung geschlossen werden. Für bereits geschlossene Verträge bleibt die bei Vertragsschluss gültige Fassung maßgeblich, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.